Aktuelle Regelungen für den Sportbetrieb

Gute Nachrichten für alle Jugendlichen Schülerinnen und Schüler über 12 von der heutigen Pressekonferenz der bayerischen Staatsregierung: Der Sportbetrieb geht auch für diese Altersgruppe weiter! Wir sind erleichtert und sehr froh über diese Neuerung, denn ab sofort kann das Indoor-Training auch wieder von Schülerinnen und Schülern über zwölf (12 – 17 Jahre) besucht werden! Hier gelten weiterhin die „Schultests“. Für die Erwachsenen ist weiterhin die 2G-Regel in vollem Umfang anzuwenden.

Wichtiger Hinweis für den Zutritt zu den Sportstätten und den Einrichtungen der DJK hinsichtlich der 2G-Regel! Zu den Übungsstunden sowie den Besuchen der Gaststätte, der Sauna oder des Kraftraums ist zwingend ein entsprechender Nachweis mitzuführen, auch dann, wenn dieser bereits einmal vorgelegt wurde. Eine Überprüfung der Dokumente muss jederzeit möglich sein. Vielen Dank für das Verständnis!